Paragraf 219a Abtreibungswerbeverbot: Staatsanwaltschaft klagt Berliner Ärztinnen an
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Berlin (idea) – Die Berliner Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer müssen sich vor Gericht verantworten, weil ihnen die Staatsanwaltschaft Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vorwirft. Das berichtet die Berliner Zeitung „Tagesspiegel“. Auf der Internetseite der Ärztinnen finde sich der Hinweis: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen.“ Damit verstießen sie nach Ansicht der Anklagebehörde gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Die Gynäkologinnen hätte einem möglichen Verfahren leicht entgehen können, wenn sie den Hinweis von ihrer Internetseite genommen hätten, schreibt die Zeitung. Ein entsprechendes Angebot habe die Staatsanwaltschaft im Juni gemacht. Die Medizinerinnen hätten abgelehnt mit der Begründung, ihre Patientinnen hätten „ein Recht auf Information“. Die Ärztekammer Berlin hat die Anklageerhebung gegen Gaber und Weyer kritisiert. Das berichtet das „Ärzteblatt“ (Berlin). Es widerspreche dem berechtigten Informationsanspruch von schwangeren Frauen, wenn sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verboten würden, zitiert die Zeitschrift den Kammerpräsidenten Günther Jonitz.
Quelle: idea