Lebens­recht­ler star­ten Kam­pa­gne „Kei­ne Wer­bung für Abtreibung“

Ber­lin (idea) – Christ­li­che Lebens­rechts­ver­bän­de und Uni­ons­po­li­ti­ker haben sich für eine Bei­be­hal­tung des Para­gra­fen 219a des Straf­ge­setz­bu­ches aus­ge­spro­chen. Danach wird die Wer­bung für Abtrei­bun­gen mit einer Frei­heits­stra­fe von bis zu zwei Jah­ren oder mit einer Geld­stra­fe belangt. Mit­glie­der des Bun­des­ver­ban­des Lebens­recht (Ber­lin) eröff­ne­ten am 12. Dezem­ber vor dem Reichs­tags­ge­bäu­de in Ber­lin die Kam­pa­gne „Kei­ne Wer­bung für Abtrei­bung“. Sym­bo­lisch über­reich­ten sie Model­le von Embryo­nen in der 10. Schwan­ger­schafts­wo­che an eine Dele­ga­ti­on von Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten der CDU/​CSU. Wie die Vor­sit­zen­de des Bun­des­ver­ban­des Lebens­recht Alex­an­dra Maria Lin­der (Weuspert/​Sauerland) sag­te, wür­de sich durch eine Abschaf­fung des Para­gra­fen 219a nichts zum Bes­se­ren wen­den. Gewinn­brin­gend wäre ein sol­cher Schritt nur für jene, „die mit Abtrei­bun­gen Geschäf­te machen“. Statt den Para­gra­fen zu strei­chen, müs­se unter­sucht wer­den, war­um Frau­en mit dem Gedan­ken spiel­ten, ihr unge­bo­re­nes Kind abtrei­ben zu las­sen. Dazu gehö­re etwa eine schwin­den­de Hilfs­be­reit­schaft der Ange­hö­ri­gen. Lin­der: „Frau­en und Kin­der brau­chen Zukunft statt Abtrei­bung.“ Der Bun­des­ver­band Lebens­recht ist ein Zusam­men­schluss von 13 Orga­ni­sa­tio­nen, die sich für das Lebens­recht jedes Men­schen von der Zeu­gung bis zum natür­li­chen Tod ein­set­zen. [Wei­ter­le­sen]

Wer­bung für Abtrei­bung. Foto: Tho­mas Schneider/​agwelt