Lebensrechtler starten Kampagne „Keine Werbung für Abtreibung“
Berlin (idea) – Christliche Lebensrechtsverbände und Unionspolitiker haben sich für eine Beibehaltung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches ausgesprochen. Danach wird die Werbung für Abtreibungen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe belangt. Mitglieder des Bundesverbandes Lebensrecht (Berlin) eröffneten am 12. Dezember vor dem Reichstagsgebäude in Berlin die Kampagne „Keine Werbung für Abtreibung“. Symbolisch überreichten sie Modelle von Embryonen in der 10. Schwangerschaftswoche an eine Delegation von Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU. Wie die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht Alexandra Maria Linder (Weuspert/Sauerland) sagte, würde sich durch eine Abschaffung des Paragrafen 219a nichts zum Besseren wenden. Gewinnbringend wäre ein solcher Schritt nur für jene, „die mit Abtreibungen Geschäfte machen“. Statt den Paragrafen zu streichen, müsse untersucht werden, warum Frauen mit dem Gedanken spielten, ihr ungeborenes Kind abtreiben zu lassen. Dazu gehöre etwa eine schwindende Hilfsbereitschaft der Angehörigen. Linder: „Frauen und Kinder brauchen Zukunft statt Abtreibung.“ Der Bundesverband Lebensrecht ist ein Zusammenschluss von 13 Organisationen, die sich für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod einsetzen. [Weiterlesen]