Abtrei­bungs­wer­bung: Ärz­tin muß Geld­stra­fe zahlen

GIE­ßEN. Das Amts­ge­richt Gie­ßen hat die Ärz­tin Kris­ti­na Hänel wegen uner­laub­ter Wer­bung für Abtrei­bun­gen zu einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt. „Der Gesetz­ge­ber möch­te nicht, daß über den Schwan­ger­schafts­ab­bruch in der Öffent­lich­keit dis­ku­tiert wird, als sei es eine nor­ma­le Sache“, begrün­de­te die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin das Urteil. Das Gericht ver­häng­te eine Stra­fe von 40 Tages­sät­zen zu 150 Euro (6.000 Euro).

Die Ankla­ge stütz­te sich auf den Para­gra­fen 219a des Straf­ge­setz­bu­ches. Er ver­bie­tet das Anbie­ten, Ankün­di­gen oder Anprei­sen von Abtrei­bun­gen aus einem finan­zi­el­len Vor­teil her­aus, oder wenn dies in „grob anstö­ßi­ger Wei­se“ geschieht. Der Para­graph soll ver­hin­dern, „daß der Schwan­ger­schafts­ab­bruch in der Öffent­lich­keit als etwas Nor­ma­les dar­ge­stellt und kom­mer­zia­li­siert wird“, sag­te der ver­ant­wort­li­che Staats­an­walt laut Han­dels­blatt.

Hänel weist Vor­wür­fe von sich

Hänel hat­te den Vor­wür­fen wider­spro­chen. Sie habe medi­zi­ni­sche Infor­ma­tio­nen ins Netz gestellt, um Men­schen auf­zu­klä­ren und zu infor­mie­ren. Sie betrach­te das als ihre ärzt­li­che Pflicht. „Ich mache das nicht, damit Frau­en zu mir kom­men. Die kom­men sowie­so. Ich brau­che das nicht“, sag­te die 61jährige. Eige­nen Anga­ben zufol­ge nimmt Hänel seit über 30 Jah­ren Abtrei­bun­gen vor. Nach dem Urteils­spruch kün­dig­te die Ver­tei­di­ge­rin der Ärz­tin an, in Revi­si­on zu gehen und not­falls auch vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zu klagen.

Der Fall hat­te für Schlag­zei­len gesorgt, weil sich vie­le Kol­le­gen mit Hänel soli­da­ri­sier­ten. Es müs­se leich­ter mög­lich sein, über Schwan­ger­schafts­ab­brü­che zu infor­mie­ren, for­der­ten die Ärz­te. Abtrei­bungs­geg­ner kri­ti­sie­ren das Vor­ge­hen Hänels dage­gen scharf.

Unter­des­sen hat die SPD-Frak­ti­on im Bun­des­tag eine Reform des Abtrei­bungs­rechts gefor­dert. Die stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Eva Högl reg­te an, das soge­nann­te Wer­be­ver­bot für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che „kom­plett zu strei­chen“. Der ent­spre­chen­de Straf­rechts­pa­ra­graph schaf­fe in der ärzt­li­chen Pra­xis Unsi­cher­heit, sag­te Högl den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe. Des­halb wer­de die Frak­ti­on „schnell die Initia­ti­ve ergreifen“.

Zuerst erschie­nen auf https://​jun​ge​frei​heit​.de

Foto: Foto: Tho­mas Schneider/​agwelt

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