Der neu gegrün­de­te Ver­ein Lebens­recht Sach­sen e.V. lädt zum
7. Schwei­ge­marsch für das Leben nach Anna­berg-Buch­holz ein: Mon­tag, 6. Juni 2016, 18:00 Uhr

Das Cover des gleichnamigen Buches der Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik. Foto: PR

Das Cover des gleich­na­mi­gen Buches der Sozi­al­wis­sen­schaft­le­rin Kirs­ten Ach­te­lik. Foto: PR

Es ist Frei­tag­abend 20:00 Uhr. Mit gemisch­ten Gefüh­len mache ich mich, gemein­sam mit einem Mit­glied des Ver­eins Lebens­recht Sach­sen, auf den Weg zum „Neu­en Kon­su­lat“ in Annaberg-Buchholz.

Die Ver­ei­ne “Agen­da Alter­na­tiv” und “Licht­fa­brik” hat­ten für den 20. Mai über ein Inse­rat in der Tages­zei­tung Freie Pres­se zu einer Lesung und anschlie­ßen­der Dis­kus­si­on mit der Sozi­al­wis­sen­schaft­le­rin Kirs­ten Ach­te­lik (Ber­lin) ein­ge­la­den. Das The­ma: „Selbst­be­stimm­te Norm, Femi­nis­mus, Prä­na­tal­dia­gnos­tik, Abtreibung“.

Wir, zwei Män­ner mitt­le­ren Alters, fal­len in der sehr über­schau­ba­ren klei­nen Run­de jun­ger Män­ner und Frau­en (10 Per­so­nen) gleich aus dem Rah­men. Der Abend beginnt mit einem Auf­ruf zur Stö­rung des für den 6.Juni in Anna­berg-Buch­holz geplan­ten Schwei­ge­mar­sches für das Leben.

Unter dem Mot­to „Eman­zi­pa­ti­on ist viel gei­ler – Schwei­ge­marsch stop­pen“ soll bereits am glei­chen Tag und am glei­chen Ort ab 17:00 Uhr eine Gegen­kund­ge­bung statt­fin­den und dann der Schwei­ge­marsch mit „Gesän­gen“ und Lärm gestört und zum Stop­pen gebracht wer­den. Die Unter­stüt­zer sind die bekann­ten „Lin­ken Kol­lek­ti­ve“ aus Leip­zig und Dresden.

Der Auf­ruf ist gespickt mit den übli­chen Dif­fa­mie­run­gen und Ver­leum­dun­gen gegen­über den Teil­neh­mern und Unter­stüt­zern des Schwei­ge­mar­sches. Aber das ist auch nicht anders zu erwar­ten und für uns nichts über­ra­schend Neues.

Sub­ti­le Argu­men­te für Strei­chung des § 218

Im zwei­ten Teil des Abends geht es dann zur Sache. Das gro­ße erklär­te Ziel der „Lin­ken Kol­lek­ti­ve“ (die­ser Begriff wur­de mehr­fach von der Refe­ren­tin selbst gebraucht und hat sich des­halb so bei mir ein­ge­prägt) ist die Abschaf­fung des § 218! Inter­es­san­ter­wei­se wur­de dafür die Prä­na­tal­dia­gnos­tik (PND) ableh­nend ins Visier genom­men, das Auf­spü­ren von nicht der Norm ent­spre­chen­den Lebens bereits im Sta­di­um der Schwan­ger­schaft. Da könn­te man mei­nen, hier sind wir ja auf einer Linie. Aber weit gefehlt! Wie die Refe­ren­tin selbst her­aus­stellt, wür­den die „selbst­er­nann­ten Lebens­schüt­zer“ die­ses The­ma ja nur benut­zen, um ihre „The­se“ von der Abtrei­bung als Tötung zu untermauern.

Wäh­rend der gesam­ten Aus­füh­run­gen der Refe­ren­tin beschleicht mich daher das Gefühl, dass hier — mit aller berech­tig­ten Ver­ur­tei­lung einer vor­ge­burt­li­chen Selek­ti­on behin­der­ten mensch­li­chen Lebens durch die PND — sub­ti­le Argu­men­te gebraucht und Unter­stüt­zer für eine ersatz­lo­se Strei­chung des § 218 gewor­ben wer­den sol­len. Denn, so die Begrün­dung: Wenn das straf­freie Ver­bot eines Schwan­ger­schafts­ab­bru­ches ent­fällt und Abtrei­bung zum Men­schen­recht wür­de, wäre damit die bis­he­ri­ge Bera­tungs- und Begrün­dungs­pflicht für eine Abtrei­bung gegen­stands­los. Des­glei­chen damit auch die Nöti­gung wer­den­der Müt­ter zur Durch­füh­rung einer PNG, und so die ihr fol­gen­de Dis­kri­mi­nie­rung behin­der­ter Menschen.*

Eigen­ar­ti­ges Demo­kra­tie- und Toleranzverständnis

Der drit­te Teil der Ver­an­stal­tung ist — ent­spre­chend der Pres­se­ver­öf­fent­li­chung — frei­ge­ge­ben zu Anfra­gen und Dis­kus­si­on. Für uns bei­de ist dann jedoch ganz schnell Schluss. Als wir uns, nach einem sach­li­chen Rede­bei­trag, als soge­nann­te „fun­da­men­ta­le Chris­ten der ande­ren Sei­te“ zu erken­nen geben, wird uns von der Refe­ren­tin strik­tes Rede­ver­bot erteilt. Damit setzt sie sich mit einem eigen­ar­ti­gen Demo­kra­tie- und Tole­ranz­ver­ständ­nis selbst über den Wunsch ein­zel­ner Jugend­li­cher hin­weg, die, so unser Ein­druck, sich gern mit uns und unse­rer Mei­nung aus­ein­an­der­ge­setzt hät­ten. „Scha­de“, so lau­tet der Ver­ab­schie­dungs­gruß einer Teil­neh­me­rin, als wir schließ­lich — wie­der­holt zum Schwei­gen ver­ur­teilt — die Ver­an­stal­tung verlassen.

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*(Anmer­kung: Für eine Begrün­dung der Gefahr einer schwer­wie­gen­den Beein­träch­ti­gung des kör­per­li­chen oder see­li­schen Gesund­heits­zu­stan­des der Schwan­ge­ren — §218a Absatz 2 — wird die Furcht vor einem behin­der­ten Kind als gege­ben ange­se­hen. Das wie­der­um ist Dis­kri­mi­nie­rung behin­der­ter Men­schen! Ich befürch­te, die „Lin­ken Kol­lek­ti­ve“ wol­len so einen Schul­ter­schluss mit den Behin­der­ten­ver­bän­den für ihr o.g. Ziel errei­chen. Die gefor­der­te gren­zen­lo­se Frei­heit beraubt jedoch das Kind, die Frau und letzt­lich die gan­ze Gesell­schaft ihres erfor­der­li­chen Schut­zes durch den Staat.)
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In Sach­sen haben Links­extre­me im Vor­feld des 7. „Schwei­ge­mar­sches für das Leben“ zu Pro­tes­ten aufgerufen.

Verwaltungsgericht München. Foto: PR

Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen. Foto: PR

Quel­le: idea​.de

Mün­chen (idea) – Die soge­nann­te „Geh­steig­be­ra­tung“ des christ­li­chen Ver­eins „Hel­fer für Got­tes kost­ba­re Kin­der Deutsch­land“ vor einer Mün­che­ner Abtrei­bungs­pra­xis war rechtmäßig.

Das hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen ent­schie­den. Es wider­sprach damit der baye­ri­schen Lan­des­haupt­stadt, die den Chris­ten ver­bo­ten hat­te, vor der Pra­xis Schwan­ge­re anzu­spre­chen, um sie über die Fol­gen von Abtrei­bun­gen und Hilfs­mög­lich­kei­ten zu infor­mie­ren. Die Stadt hat­te sich auf den Para­gra­fen 118 des Geset­zes über Ord­nung­wid­rig­kei­ten beru­fen. Dem­nach hand­le ord­nungs­wid­rig, „wer eine grob unge­hö­ri­ge Hand­lung vor­nimmt, die geeig­net ist, die All­ge­mein­heit zu beläs­ti­gen oder zu gefähr­den und die öffent­li­che Ord­nung zu beeinträchtigen“.

Das Gericht urteil­te nun, dass die­ser Para­graf „ledig­lich ein bedrän­gen­des Anspre­chen erfasst, nicht jedoch ein dezen­tes, respekt­vol­les Anspre­chen“. Genau das hät­ten die Ver­eins­mit­glie­der aber getan. Des­halb sei in die­sem kon­kre­ten Fall das Ver­bot nicht gerecht­fer­tigt. Wie der stell­ver­tre­ten­de Pres­se­spre­cher des Gerichts, Flo­ri­an Huber (Mün­chen), der Evan­ge­li­schen Nach­rich­ten­agen­tur idea mit­teil­te, kann die Stadt nun vor dem baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richt die Zulas­sung zur Beru­fung bean­tra­gen. [Wei­ter­le­sen]

Gegendemonstranten zum Schweigemarsch 2015: Foto: Andreas S. Gegendemonstranten zum Schweigemarsch 2015: Foto: Andreas S.

Gegen­de­mons­tran­ten zum Schwei­ge­marsch 2015: Foto: Andre­as S.

(Lebens­recht Sach­sen) Wie bereits in den ver­gan­ge­nen Jah­ren, so wol­len auch am 6. Juni 2016 Links­extre­me und Auto­no­me den Schwei­ge­marsch für das Leben boykottieren.

Unter der Über­schrift “Eman­zi­pa­ti­on ist viel gei­ler — Schwei­ge­marsch stop­pen!” rufen Abtrei­bungs­be­für­wor­ter gegen die vom Ver­band Lebens­recht Sach­sen e.V. orga­ni­sier­te fried­li­che Demons­tra­ti­on in Anna­berg-Buch­holz (Erz­ge­bir­ge) auf.

Auf ihrer Inter­net­sei­te schwei​ge​marsch​-stop​pen​.de fah­ren die zu erwar­ten­den Gegen­de­mons­tran­ten schwe­re Geschüt­ze auf gegen, wie sie schrei­ben, “christ­lich fun­da­men­ta­lis­ti­sche Gegner_​innen von Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen”, die zu Demons­tra­tio­nen “ihr Welt­bild in die Öffent­lich­keit” tra­gen. “Ras­sis­ti­sche Vor­ur­tei­le und die Angst vor einem Wer­te­ver­fall” näh­men zu. “Christ­li­che Fun­da­men­ta­lis­tIn­nen” knüpf­ten, so die Befür­wor­ter von Abtrei­bung, “an ver­brei­te­te sexis­ti­sche und homo­pho­be Ein­stel­lun­gen an” und wür­den das gesell­schaft­li­che Kli­ma wei­ter aufheizen.

Poli­zei- und Ord­nungs­kräf­te sor­gen für Sicher­heit der Lebensrechtsdemonstration

Links­extrem aus­ge­rich­te­te und ver­netz­te Grup­pen wol­len jedes gesell­schaft­li­che Enga­ge­ment für den Schutz mensch­li­chen Lebens unter­bin­den und unter­stel­len Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen: “Bei ihren Ver­an­stal­tun­gen schü­ren sie Vor­ur­tei­le und Hass. Umso wich­ter ist es, dem einen ent­schlos­se­nen Pro­test ent­ge­gen zu setzen!”

Im ver­gan­ge­nen Jahr hat­te der Ver­ein AZ Con­ni e.V. (Dres­den) dazu auf­ge­ru­fen: “Lasst uns den Schwei­ge­marsch zum Desas­ter machen.” Poli­zei- und Ord­nungs­kräf­te konn­ten jedoch Über­grif­fe auf fried­li­che Demons­tran­ten, zumeist Fami­li­en mit Kin­dern, abwehren.

Die ange­kün­dig­te Gegen­wehr vom Bünd­nis “Schwei­ge­marsch-stop­pen” wird auch am 6. Juni 2016 den Ein­satz von Sicher­heits­kräf­ten erfor­dern, um Men­schen, die sich für ein wür­de­vol­les Leben ande­rer in der Gesell­schaft ein­set­zen, vor Angrif­fen gewalt­tä­ti­ger Gegen­de­mons­tran­ten­den zu schützen.

Schweigemarsch für das Leben 2015. Foto: Andreas S.

Schwei­ge­marsch für das Leben 2015. Foto: Andre­as S.

Brei­ten­brunn (idea) – Der bis­her von der Orga­ni­sa­ti­on Christ­de­mo­kra­ten für das Leben (CDL) ver­an­stal­te­te „Schwei­ge­marsch für das Leben“ im Erz­ge­bir­ge hat einen neu­en Trä­ger: den Ver­ein „Lebens­recht Sachsen“.

Damit wol­le man alle Bür­ger errei­chen, die sich unab­hän­gig von ihrer par­tei­po­li­ti­schen oder Glau­bens­rich­tung für den Schutz des mensch­li­chen Lebens von der Emp­fäng­nis bis zu sei­nem natür­li­chen Ende beken­nen, hieß es in einer Mit­tei­lung: „Wir leben in einer Zeit, in der die für die Bewah­rung mensch­li­chen Lebens spre­chen­den Wer­te und Nor­men auf dem Altar des Zeit­geis­tes geop­fert wer­den. So braucht es mehr denn je enga­gier­te Bür­ger, Grup­pen und Ver­ei­ni­gun­gen, die gegen jede lebens­feind­li­che Dok­trin ihre Stim­me erheben.“

Zum Vor­sit­zen­den des Ver­eins wur­de Tho­mas Schnei­der (Breitenbrunn/​Erzgebirge) gewählt. Der 59-Jäh­ri­ge ist Chef­re­dak­teur im Licht­zei­chen Ver­lag und Evan­ge­list im Auf­trag der Arbeits­ge­mein­schaft Welt­an­schau­ungs­fra­gen (Lage). Sei­ne Stell­ver­tre­te­rin ist Susan­ne Geor­gi (Zwö­nitz), Schatz­meis­ter Andre­as Graup­ner (Berms­grün). Sitz des Ver­eins ist Breitenbrunn.

Fotos, Vide­os

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Auch von 2013 sind eine Men­ge Fotos da. Bit­te unten umblättern.