Ber­li­ner Senat will über Abtrei­bungs­kli­ni­ken informieren

Foto: Tho­mas Schneider/​agwelt

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BERLIN. Der Ber­li­ner Senat will künf­tig auf der Inter­net­sei­te der Ber­li­ner Gesund­heits­ver­wal­tung die Adres­sen von Kli­ni­ken in der Haupt­stadt auf­lis­ten, die Abtrei­bun­gen anbie­ten. Dies ver­steht die rot-rot-grü­ne Regie­rung als „Über­gangs­lö­sung“, bis der Bun­des­tag mög­li­cher­wei­se den Para­graph 219a des Straf­ge­setz­bu­ches abschafft, der Wer­bung für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che unter Stra­fe stellt. „Es ist eine schlech­te Alter­na­ti­ve zur Abschaf­fung des Para­gra­phen, aber es ist eine tem­po­rä­re Alter­na­ti­ve“, mein­te die frau­en­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Grü­nen im Ber­li­ner Abge­ord­ne­ten­haus, Anja Kof­bin­ger, im Tages­spie­gel.

Die Lis­te die­ne einer „Ent­kri­mi­na­li­sie­rung der Ärz­te und Ärz­tin­nen“. Kof­bin­ger bekennt ganz offen, daß der ein­zi­ge Zweck des Urteils ist, die gegen­wär­ti­ge Rechts­la­ge zu unter­lau­fen. Para­graph 219a sol­le durch sol­che klei­nen Schrit­te nach und nach über­flüs­sig gemacht wer­den – „wie bei einer Pflan­ze, der man das Was­ser ent­zieht, bis sie abknickt“.

Uni­on und SPD machen Weg für Abtrei­bungs­wer­bung frei

Für die Infor­ma­ti­on auf ihrer Web­site greift die Gesund­heits­ver­wal­tung auf eine bestehen­de Lis­te der 205 in Ber­lin regis­trier­ten Kli­ni­ken zurück, die einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch anbie­ten. Über die Ein­rich­tun­gen waren Frau­en bis­lang erst wäh­rend der Schwan­ge­ren­kon­flikt­be­ra­tung auf­ge­klärt wor­den. Ein Bera­tungs­ge­spräch ist not­wen­dig, damit der geset­zes­wid­ri­ge Ein­griff straf­frei bleibt.

Im Novem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res war die Gie­ße­ner Ärz­tin Kris­ti­na Hänel zu einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt wor­den, weil sie auf ihrer Inter­net­sei­te dar­über infor­miert hat­te, daß sie in ihrer Pra­xis Abtrei­bun­gen vor­nimmt. SPD, Grü­ne und Links­par­tei nann­ten den Para­gra­phen im Anschluß an das Urteil „nicht mehr zeit­ge­mäß“. Eine ähn­li­che Auf­lis­tung von Ein­rich­tun­gen, die vor­ge­burt­li­che Kinds­tö­tun­gen anbie­ten, gibt es bis­her nur in Hamburg.

Zuletzt hat­ten sich die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Andrea Nah­les (SPD) und Vol­ker Kau­der (CDU/​CSU) laut faz dar­auf geei­nigt, die Abstim­mung über das Wer­be­ver­bot zur Gewis­sens­ent­schei­dung zu erklä­ren und die Abge­ord­ne­ten damit vom de fac­to-Frak­ti­ons­zwang zu ent­bin­den. (tb)

Quel­le: Jun­ge Freiheit