AfD for­dert Lebensschutzinformationsgesetz

Foto: Jun­ge Freiheit

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MAINZ. Ange­sichts der wei­ter lau­fen­den Debat­te um eine mög­li­che Abschaf­fung oder Ein­schrän­kung des Wer­be­ver­bots für Abtrei­bun­gen hat die rhein­land-pfäl­zi­sche AfD-Frak­ti­on eine ver­stärk­te staat­li­che Auf­klä­rung über das Lebens­recht Unge­bo­re­ner gefor­dert. Sie begrün­det dies mit der vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in sei­nen Ent­schei­dun­gen von 1975 sowie 1993 fest­ge­stell­ten Ver­pflich­tung des Staa­tes, „den recht­li­chen Schutz­an­spruch des unge­bo­re­nen Lebens im all­ge­mei­nen Bewußt­sein zu erhal­ten und zu beleben“.

Da die­ser „Bewußt­seins­bil­dungs­auf­trag“ bis­lang nicht zu einer spe­zi­fi­schen Gesetz­ge­bung auf Bun­des­ebe­ne geführt hat, for­dert die AfD ein Lebens­schutz­in­for­ma­ti­ons­ge­setz auf Lan­des­ebe­ne. In der kom­men­den Woche will die Frak­ti­on einen ent­spre­chen­den Ent­wurf in den Main­zer Land­tag ein­brin­gen. Der Geset­zes­text, der der JUNGEN FREIHEIT vor­liegt, sieht unter ande­rem vor, Orga­ni­sa­tio­nen und pri­va­te Initia­ti­ven, die mit „sach­li­cher Infor­ma­ti­on“ in „Schrift, Wort und Bild in allen geeig­ne­ten Medi­en“ die Schutz­be­dürf­tig­keit unge­bo­re­ner Kin­der „als Mit­glied der mensch­li­chen Gemein­schaft ver­ständ­lich machen“ auf Antrag mit einem Betrag von 15 Cent pro Ein­woh­ner des Lan­des und Jahr zu fördern.

Wir wol­len für das Leben werben“

Aus­ge­schlos­sen von einer För­de­rung sei­en dage­gen Orga­ni­sa­tio­nen, die „durch ihr Ver­hal­ten, ihre Äuße­run­gen oder ihr Auf­tre­ten in der Öffent­lich­keit Anlaß zu Zwei­feln geben, daß sie für die För­de­rung des unge­bo­re­nen Kin­des ein­tre­ten“. Zustän­dig für die ent­spre­chen­de Umset­zung des „Geset­zes zur öffent­li­chen Infor­ma­ti­on und Auf­klä­rung über die Schutz­wür­dig­keit und Schutz­be­dürf­tig­keit unge­bo­re­ner Kin­der“ soll das rhein­land-pfäl­zi­sche Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um sein.

Wir wol­len für das Leben wer­ben“, sag­te der fami­li­en­po­li­ti­sche Spre­cher der AfD-Land­tags­frak­ti­on, Micha­el Frisch, zur Begrün­dung der Geset­zes­in­itia­ti­ve. Der Staat dür­fe auf die Anwen­dung des Straf­rechts ver­zich­ten. Vor­aus­set­zung sei jedoch gemäß dem Karls­ru­her Rich­ter­spruch, daß für Bera­tung, Hil­fe und Bewußt­seins­bil­dung gesorgt wer­de, so Frisch gegen­über der JF.

Genau am letz­ten Punkt man­ge­le es seit lan­gem, kri­ti­sier­te der Abge­ord­ne­te. Es gebe kaum noch Fak­ten­wis­sen über den Sta­tus Unge­bo­re­ner. „Schon vor einem mög­li­chen Kon­flikt­fall müs­sen wir für eine auf Infor­ma­tio­nen beru­hen­de Wer­te­ba­sis unter jun­gen Leu­ten sor­gen“, ist Frisch über­zeugt. (vo)

Quel­le: Jun­ge Freiheit