TU Dresden führt Onlinebefragung zu Sterben und Sterbehilfe durch
Die TU Dresden hat eine Onlinebefragung eröffnet, die an Pflegekräfte gerichtet ist, die in der Altenpflege tätig sind.
Der Verband Lebensrecht Sachsen e.V. ruft diensttuende Pflegekräfte dazu auf, sich an der Befragung zu beteiligen.
Der Einstieg folgt mit der Frage: “Im beruflichen Alltag werden Pflegekräfte der Altenpflege oft direkt oder indirekt mit dem Tod konfrontiert. Haben Sie in Ihrem bisherigen Berufsleben bereits einen Heimbewohner/Patienten beim Sterben begleitet?”
Daraufhin folgen Fallbeispiele. Eines davon lautet wie folgt:
“Ein voll zurechnungsfähiger 75-jähriger Patient ohne psychische Erkrankungen (z.B. Depression), leidet an einer tödlichen Krankheit (z.B. Krebs). Nach erfolglosen Therapieversuchen besteht keine Aussicht auf Heilung. Seine verbleibende Lebenszeit wird von den Ärzten auf wenige Monate geschätzt. Trotz intensiver Bemühungen und Ausschöpfung aller therapeutischen Maßnahmen klagt der Patient über starke Schmerzen. Der Patient bittet wiederholt um eine aktive Lebensbeendigung.”
Hier hat der Teilnehmer an der Umfrage zu entscheiden, ob er in diesem Fall aktive Sterbehilfe (AS) befürwortet, eher befürwortet, eher ablehnt oder ablehnt.
Der Begriff „aktive Sterbehilfe“ wird wie folgt erklärt: „Unter aktiver Sterbehilfe versteht man die absichtliche, schmerzlose Tötung eines kranken Menschen, um dessen Leiden zu lindern. Der Tat muss ein ausdrückliches und ernsthaftes Verlangen des Getöteten zur Tötung vorausgehen.“
Nach der Bewertung mehrerer Fallbeispiele ist die Frage zu beantworten: “Welche Einstellung haben Sie zur aktiven Sterbehilfe in Deutschland?”
Dann werden die verschiedenen Aspekte vorgestellt, die derzeit öffentlich debattiert werden. Die Entscheidung für die Wichtigkeit des jeweiligen Aspektes soll die Einstellung des Befragten zur aktiven Sterbehilfe darstellen.
Weiterführend wird abgefragt, ob dem Befragten gegenüber “jemals der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe durch Patienten oder Bewohner geäußert worden” sei und ob er sich eher für die aktuelle Regelung zur AS in den Niederlanden oder für die deutsche Regelung ausspricht.
Die Befragung ist anonym. Abschließend wird noch in Erfahrung gebracht, seit wie vielen Jahren der Befragte bereits in der Altenpflege tätig ist und in welchem Bereich, welchen Ausbildungsberuf dieser erlernt hat, wann er geboren ist, welcher Religion er angehört und ob er noch Anmerkungen zum Themengebiet Sterbehilfe bzw. zur Onlinebefragung habe.