“Linke Kollektive” werben für Abschaffung des § 218
Es ist Freitagabend 20:00 Uhr. Mit gemischten Gefühlen mache ich mich, gemeinsam mit einem Mitglied des Vereins Lebensrecht Sachsen, auf den Weg zum „Neuen Konsulat“ in Annaberg-Buchholz.
Die Vereine “Agenda Alternativ” und “Lichtfabrik” hatten für den 20. Mai über ein Inserat in der Tageszeitung Freie Presse zu einer Lesung und anschließender Diskussion mit der Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik (Berlin) eingeladen. Das Thema: „Selbstbestimmte Norm, Feminismus, Pränataldiagnostik, Abtreibung“.
Wir, zwei Männer mittleren Alters, fallen in der sehr überschaubaren kleinen Runde junger Männer und Frauen (10 Personen) gleich aus dem Rahmen. Der Abend beginnt mit einem Aufruf zur Störung des für den 6.Juni in Annaberg-Buchholz geplanten Schweigemarsches für das Leben.
Unter dem Motto „Emanzipation ist viel geiler – Schweigemarsch stoppen“ soll bereits am gleichen Tag und am gleichen Ort ab 17:00 Uhr eine Gegenkundgebung stattfinden und dann der Schweigemarsch mit „Gesängen“ und Lärm gestört und zum Stoppen gebracht werden. Die Unterstützer sind die bekannten „Linken Kollektive“ aus Leipzig und Dresden.
Der Aufruf ist gespickt mit den üblichen Diffamierungen und Verleumdungen gegenüber den Teilnehmern und Unterstützern des Schweigemarsches. Aber das ist auch nicht anders zu erwarten und für uns nichts überraschend Neues.
Subtile Argumente für Streichung des § 218
Im zweiten Teil des Abends geht es dann zur Sache. Das große erklärte Ziel der „Linken Kollektive“ (dieser Begriff wurde mehrfach von der Referentin selbst gebraucht und hat sich deshalb so bei mir eingeprägt) ist die Abschaffung des § 218! Interessanterweise wurde dafür die Pränataldiagnostik (PND) ablehnend ins Visier genommen, das Aufspüren von nicht der Norm entsprechenden Lebens bereits im Stadium der Schwangerschaft. Da könnte man meinen, hier sind wir ja auf einer Linie. Aber weit gefehlt! Wie die Referentin selbst herausstellt, würden die „selbsternannten Lebensschützer“ dieses Thema ja nur benutzen, um ihre „These“ von der Abtreibung als Tötung zu untermauern.
Während der gesamten Ausführungen der Referentin beschleicht mich daher das Gefühl, dass hier — mit aller berechtigten Verurteilung einer vorgeburtlichen Selektion behinderten menschlichen Lebens durch die PND — subtile Argumente gebraucht und Unterstützer für eine ersatzlose Streichung des § 218 geworben werden sollen. Denn, so die Begründung: Wenn das straffreie Verbot eines Schwangerschaftsabbruches entfällt und Abtreibung zum Menschenrecht würde, wäre damit die bisherige Beratungs- und Begründungspflicht für eine Abtreibung gegenstandslos. Desgleichen damit auch die Nötigung werdender Mütter zur Durchführung einer PNG, und so die ihr folgende Diskriminierung behinderter Menschen.*
Eigenartiges Demokratie- und Toleranzverständnis
Der dritte Teil der Veranstaltung ist — entsprechend der Presseveröffentlichung — freigegeben zu Anfragen und Diskussion. Für uns beide ist dann jedoch ganz schnell Schluss. Als wir uns, nach einem sachlichen Redebeitrag, als sogenannte „fundamentale Christen der anderen Seite“ zu erkennen geben, wird uns von der Referentin striktes Redeverbot erteilt. Damit setzt sie sich mit einem eigenartigen Demokratie- und Toleranzverständnis selbst über den Wunsch einzelner Jugendlicher hinweg, die, so unser Eindruck, sich gern mit uns und unserer Meinung auseinandergesetzt hätten. „Schade“, so lautet der Verabschiedungsgruß einer Teilnehmerin, als wir schließlich — wiederholt zum Schweigen verurteilt — die Veranstaltung verlassen.
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*(Anmerkung: Für eine Begründung der Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren — §218a Absatz 2 — wird die Furcht vor einem behinderten Kind als gegeben angesehen. Das wiederum ist Diskriminierung behinderter Menschen! Ich befürchte, die „Linken Kollektive“ wollen so einen Schulterschluss mit den Behindertenverbänden für ihr o.g. Ziel erreichen. Die geforderte grenzenlose Freiheit beraubt jedoch das Kind, die Frau und letztlich die ganze Gesellschaft ihres erforderlichen Schutzes durch den Staat.)
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