Geh­steig­be­ra­tung von Schwan­ge­ren erlaubt

Verwaltungsgericht München. Foto: PR

Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen. Foto: PR

Quel­le: idea​.de

Mün­chen (idea) – Die soge­nann­te „Geh­steig­be­ra­tung“ des christ­li­chen Ver­eins „Hel­fer für Got­tes kost­ba­re Kin­der Deutsch­land“ vor einer Mün­che­ner Abtrei­bungs­pra­xis war rechtmäßig.

Das hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen ent­schie­den. Es wider­sprach damit der baye­ri­schen Lan­des­haupt­stadt, die den Chris­ten ver­bo­ten hat­te, vor der Pra­xis Schwan­ge­re anzu­spre­chen, um sie über die Fol­gen von Abtrei­bun­gen und Hilfs­mög­lich­kei­ten zu infor­mie­ren. Die Stadt hat­te sich auf den Para­gra­fen 118 des Geset­zes über Ord­nung­wid­rig­kei­ten beru­fen. Dem­nach hand­le ord­nungs­wid­rig, „wer eine grob unge­hö­ri­ge Hand­lung vor­nimmt, die geeig­net ist, die All­ge­mein­heit zu beläs­ti­gen oder zu gefähr­den und die öffent­li­che Ord­nung zu beeinträchtigen“.

Das Gericht urteil­te nun, dass die­ser Para­graf „ledig­lich ein bedrän­gen­des Anspre­chen erfasst, nicht jedoch ein dezen­tes, respekt­vol­les Anspre­chen“. Genau das hät­ten die Ver­eins­mit­glie­der aber getan. Des­halb sei in die­sem kon­kre­ten Fall das Ver­bot nicht gerecht­fer­tigt. Wie der stell­ver­tre­ten­de Pres­se­spre­cher des Gerichts, Flo­ri­an Huber (Mün­chen), der Evan­ge­li­schen Nach­rich­ten­agen­tur idea mit­teil­te, kann die Stadt nun vor dem baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richt die Zulas­sung zur Beru­fung bean­tra­gen. [Wei­ter­le­sen]