Gehsteigberatung von Schwangeren erlaubt
Quelle: idea.de
München (idea) – Die sogenannte „Gehsteigberatung“ des christlichen Vereins „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“ vor einer Münchener Abtreibungspraxis war rechtmäßig.
Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Es widersprach damit der bayerischen Landeshauptstadt, die den Christen verboten hatte, vor der Praxis Schwangere anzusprechen, um sie über die Folgen von Abtreibungen und Hilfsmöglichkeiten zu informieren. Die Stadt hatte sich auf den Paragrafen 118 des Gesetzes über Ordnungwidrigkeiten berufen. Demnach handle ordnungswidrig, „wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“.
Das Gericht urteilte nun, dass dieser Paragraf „lediglich ein bedrängendes Ansprechen erfasst, nicht jedoch ein dezentes, respektvolles Ansprechen“. Genau das hätten die Vereinsmitglieder aber getan. Deshalb sei in diesem konkreten Fall das Verbot nicht gerechtfertigt. Wie der stellvertretende Pressesprecher des Gerichts, Florian Huber (München), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mitteilte, kann die Stadt nun vor dem bayerischen Verwaltungsgericht die Zulassung zur Berufung beantragen. [Weiterlesen]