Werden Sie Mitglied im Verband Lebensrecht Sachsen e.V.!
Wer kann Mitglied werden?
Mitglieder des Vereins können natürliche, juristische Personen und nicht rechtsfähige Vereine werden, die die Ziele des Vereins mittragen.
Wie erfolgt die Aufnahme?
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt aufgrund schriftlichen Antrags an den Vorstand durch dessen einstimmigen Beschluss. Die Mitgliedschaft erlischt
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- durch Tod oder Auflösung der Mitgliedsorganisation.
- durch schriftliche Austrittserklärung; diese ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich.
- durch Ausschluss aus wichtigem Grund. Über den Ausschluss kann nur die Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen, wenn der Tagesordnungspunkt mit der Einladung zur Sitzung bekanntgegeben wurde.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Lebensrecht Sachsen e.V. erhebt derzeit keinen festen Mitgliedsbeitrag. Es obliegt der Entscheidung jedes einzelnen Mitglieds, mit welchem monatlichen Betrag es die Arbeit des Vereins spendenseitig unterstützen möchte (siehe Startseite unter “Spenden”).
Unsere Satzung
Bitte laden Sie die Satzung (pdf) hier herunter.
Sie sind interessiert?
Dann senden Sie eine Mail an info(at)lebensrecht-sachsen.de.